Berechnung der Anfahrtskostenpauschale

Die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten sind Mischgebühren und werden nach der Kehr- und Überprüfungsgebühren-Ordnung erhoben.
Die Gebührensätze für Schornsteinfeger werden in Arbeitswerten festgesetzt. In Sachsen-Anhalt ist ein Arbeitswert mit 0,92 Euro definiert.D

Der Arbeitswert für die Anfahrt berechnet sich folgendermaßen:


Im Durchschnitt fährt ein Schornsteinfeger 20000 km im Jahr in seinem Kehrbezirk. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 36,5 km/h. Daraus ergibt sich, dass ein Schornsteinfeger 557,95 Stunden im Jahr im Kehrbezirk mit dem Auto unterwegs ist. Das sind 32876 Minuten. Durchschnittlich macht ein Schornsteinfeger 4000 Kundenbesuche im Jahr. Er macht also in 32876 Minuten 4000 Besuche. Daraus ergibt sich ein Arbeitswert von 8,2 AW (32876:4000). 8,2 x 0,92 Euro ergibt 7,54 Euro.